Nach einem rund 2-jährigen Verfahren haben die Ghanaischen Behörden für das 200 MW Windprojekt Konikablo das sogenannte Airspace Safety Permit ausgestellt, welches für den Bau und den Betrieb des Windparks zwingend erforderlich ist.
Nach einem mehrjährigen Prozess, der mit einer Informationskampagne für die lokale Bevölkerung, die betroffenen Bauern sowie die Landbesitzer begonnen hatte, der Erarbeitung eines sogenannten Scoping Reportes sowie in der Folge eines umfangreichen Umweltgutachtens zur Umweltverträglichkeit des Windparks hat NEK nun von der Ghanaischen Umweltbehörde (EPA) die abschliessende Bewilligung für den Windpark erteilt.
Damit die Errichtung, der Bau sowie der Betrieb von Windenergieprojekten in Ghana zonenkonform ist und den geltenden Regulatorien entspricht, müssen für die jeweiligen Projekte umfangreiche Planungs- und Projektentwicklungsleistungen erbracht werden, welche als Basis für die entsprechende Umzonung dienen. Dazu zählen unter anderem auch die Einbindung der lokalen Bevölkerung, der Landbesitzer sowie der Bauer, welche in diversen Sessions und Exkursionen auf das entsprechende Land über sämtliche Aspekte eines Windparkprojektes informiert und aufgeklärt werden.
Bekanntlich verfolgt Gambia sehr ehrgeizige Ziele bezüglich der Umsetzung des Klimaabkommens von Paris sowie den Resultaten der COP26-Veranstaltung in Glasgow. Die Regierung will bis 2025 erreichen, dass die gesamte Bevölkerung bis dann Zugang zu Strom hat und dass der überwiegende Anteil davon aus erneuerbaren Energiequellen stammen soll.
NEK startet für weitere Windprojekte in Ghana den Landregistrierungsprozess bei der Lands Commission
Nachdem NEK für seine Windprojekte in Ghana vor geraumer Zeit Landpachtverträge mit einer Dauer von 30 Jahren abgeschlossen hatte, wurde kürzlich nun der Prozess der Registrierung dieser Verträge bei der Lands Commission begonnen, für welche dieser Entwicklungsschritt noch nicht erfolgt ist. Dazu sind umfangreiche Feldarbeiten erforderlich, um die exakten Koordinaten des geleasten Landes festzulegen.